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FRANCECONTACT DRESDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die von FRANCECONTACT DRESDEN angebotenen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaft, Sprache, Kultur und Tourismus werden zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Abweichende Bedingungen oder Rechtsvorschriften werden in Ausnahmefällen nur dann anerkannt, wenn diese vor Ausführung eines Auftrags ausdrücklich schriftlich durch FRANCECONTACT DRESDEN bestätigt wurden. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden.

2. Vertragsabschluss
Die Buchung von Dienstleistungen kann schriftlich (per Post, Fax oder online) oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch FRANCECONTACT DRESDEN zustande. FRANCECONTACT DRESDEN ist jederzeit berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Bei schriftlichen Anfragen oder Anmeldungen bestätigt FRANCECONTACT DRESDEN unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gewünschte Leistung oder erklärt die Unmöglichkeit der Annahme. Bei mündlichen Anfragen oder Absprachen senden wir Ihnen einen Vertrag mit den vereinbarten Inhalten und Bedingungen zu, den Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Erfolgt dies bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht, so ist FRANCECONTACT DRESDEN berechtigt, für den Zeitpunkt oder Zeitraum der Erbringung der gewünschten Leistung anderweitige Verpflichtungen einzugehen.

3. Termine
Termine sind verbindlich, wenn sie von FRANCECONTACT DRESDEN bestätigt wurden.

Ein Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versandart beim Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die FRANCECONTACT DRESDEN nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der Energieversorgung oder wesentlicher Kommunikations- oder Verkehrsmittel, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen), auch wenn sie bei freien Mitarbeitern oder Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, so ist FRANCECONTACT DRESDEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.


4. Ausführung
Alle Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. FRANCECONTACT DRESDEN darf zur Abwicklung aller Geschäfte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einsetzen, sofern dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet wird. Dabei haftet FRANCECONTACT DRESDEN nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht ist in jedem Falle Genüge getan, wenn die beauftragten Personen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen fachlich und persönlich geeignet sind. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und FRANCECONTACT DRESDEN. Direktkontakte mit den beauftragten Dritten, auch über den aktuellen Auftrag hinaus, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch FRANCECONTACT DRESDEN.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der vertraglich fixierten Leistungsbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung. Änderungen, Nebenabreden, Sonderwünsche und dgl. seitens des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch FRANCECONTACT DRESDEN.

Für Mängel in Übersetzungen, Firmenpräsentationen oder anderen schriftlich zu erbringenden Leistungen, die vom Auftraggeber durch mangelhafte Ausgangstexte, unrichtige oder unvollständige Informationen verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch und im Besonderen für unleserliche oder nicht eindeutig erkennbare Eigennamen, personenbezogene Daten und Zahlenangaben in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten.

5. Vertraulichkeit
Sämtliche Aufträge werden streng vertraulich behandelt. Subunternehmer oder freie Mitarbeiter von FRANCECONTACT DRESDEN sind zur Diskretion verpflichtet. Auf Wunsch des Auftraggebers können gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen werden.

6. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
Im Interesse einer zügigen und reibungslosen Auftragsabwicklung hat der Auftraggeber bei Erteilung eines Auftrages alle Ausführungs- und Sonderwünsche klar und eindeutig zu formulieren.

Die Textvorlagen für Übersetzungen und andere sprachliche Dienstleistungen sollen eindeutig und verständlich abgefasst sein.

Alle für die Auftragsausführung notwendigen oder hilfreichen Sachinformationen, Referenzunterlagen, Grafiken und elektronischen Tools sind dem Auftrag ohne gesonderte Aufforderung beizufügen. Auf Wunsch von FRANCECONTACT DRESDEN gewährleistet der Auftraggeber fachliche Konsultation.

7. Preise
Für Dienstleistungen und Produkte sind die jeweils vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise in Euro für Lieferung ab Sitz des Leistenden, zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung oder sonstiger Kosten.

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Zahlungsziele, Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden gesondert vereinbart. Privatkunden zahlen bar ohne Abzug.

Die Preise für Übersetzungen und andere Sprachdienstleistungen orientieren sich an den geltenden Rechtsvorschriften, den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes und des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

Die Preise für Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie touristische und kulturelle Dienstleistungen werden individuell nach Leistungsumfang und Aufwand kalkuliert. Sie folgen Richtwerten des Landesverbandes Sachsen der Freien Berufe und des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland. Paketlösungen zu Vorzugspreisen sind möglich.

Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftraggeber veranlasste Änderungen des Auftrags stellt FRANCECONTACT DRESDEN gesondert in Rechnung. Im Falle notwendiger Änderungen und Preisanpassungen durch FRANCECONTACT DRESDEN für einzelne Leistungen, die vom Inhalt des geschlossenen Vertrags abweichen und nicht durch FRANCECONTACT DRESDEN zu vertreten sind (z.B. höhere Eintrittspreise oder Hotelkosten), verpflichtet sich FRANCECONTACT DRESDEN, seinen Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderungen davon zu unterrichten. Eine Preisanpassung bis zu 10 % des Gesamtpreises gilt grundsätzlich als genehmigt. Dies gilt auch, wenn der Gesamtpreis einer Leistung den ursprünglichen Kostenvoranschlag um bis zu 10 % überschreitet. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer vertraglich zugesicherten Leistung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Leistungen, die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag bereits anteilig oder vollständig zu bezahlen waren, bleiben hiervon unberührt.

8. Berechnungsgrundlagen
8.1. Fachübersetzungen
Übersetzungsarbeiten werden grundsätzlich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad abgerechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Umfang des Dokuments nach Normzeilen bzw. Normseiten oder nach Wörtern ermittelt. Eine Normzeile umfasst 55 Schriftzeichen einschließlich Leerzeichen, eine Normseite enthält 30 Zeilen à 55 Zeichen. Eine einzelne Normseite ab 20 Zeilen zählt als ganze Normseite. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar ist grundsätzlich ein Richtwert, der nach endgültiger computergestützter Auszählung des Textumfangs präzisiert wird. Im Übrigen wird auf Ziffer 7. verwiesen.

Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt FRANCECONTACT DRESDEN vorbehalten. In Einzelfällen, insbesondere wegen Erschwernissen bei der Bestimmung von Textumfang und Schwierigkeitsgrad oder im Falle nachträglicher Textgestaltung oder der Einbindung von Grafiken, erfolgt die Abrechnung von Übersetzungsaufträgen nach Zeitaufwand.

8.2. Dolmetschen und sonstige Sprachdienstleistungen
Die Abrechnung von Dolmetschaufträgen erfolgt aufgrund vorab getroffener Vereinbarungen über den Leistungsumfang und das fachliche Anforderungsprofil anhand von Stunden- bzw. Tagessätzen.

Sonstige Sprachdienstleistungen werden auf Stundenbasis oder als Festpreis entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang abgerechnet. Zu den sonstigen Leistungen zählen Sprachtrainings, Firmenpräsentationen, Lektorats- und Korrekturarbeiten sowie ggf. redaktionelle Arbeiten.

8.3. Beratungs-, Vermittlungs- und andere Leistungen
Für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Seminare, touristische und andere Dienstleistungen gilt Punkt 8.2. entsprechend.

8.4. Zuschläge
Für erhöhten Aufwand bei der Auftragsabwicklung können Zuschläge in Rechnung gestellt werden. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach dem Mehraufwand in Bezug zum durchschnittlichen Aufwand für die Erbringung einer adäquaten Leistung, dem Gesamtumfang der zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texte sowie den technischen Schwierigkeiten bei der Fertigstellung eines Auftrags.

Dies betrifft insbesondere:
· Mehraufwand aufgrund schlechter Qualität des Ausgangstextes
· besondere Anforderungen an den Zieltext hinsichtlich der grafischen Gestaltung.

8.5. Nebenkosten
Mit der Auftragsbearbeitung und -ausführung verbundene nachweisliche Nebenkosten (z.B. Banküberweisungs- oder Versandkosten, Kosten für Telekommunikation, Reisekosten und -zeiten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Leistungen ist sofort nach Leistungserbringung fällig, sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers verlangt FRANCECONTACT DRESDEN Zinsen gemäß BGB sowie eine Verwaltungsgebühr je Mahnung von 3,00 Euro.

Wurden bei umfangreichen Aufträgen Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

FRANCECONTACT DRESDEN ist grundsätzlich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Erbringt der Auftraggeber die Vorauszahlung bis zum vereinbarten Zahlungstermin nicht, so ist FRANCECONTACT DRESDEN berechtigt, von der Verpflichtung zur vertraglich zugesicherten Leistung zurückzutreten.

Ebenso kann die endgültige Lieferung einer Leistung von der vorherigen Begleichung eines fälligen Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist FRANCECONTACT DRESDEN berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen.

10. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Die mit der Stornierung verbundenen oder im Vorfeld des Auftrags entstandenen Kosten sind zu erstatten. Für fest gebuchte Leistungen, insbesondere bei Ganz- oder Mehrtageseinsätzen, werden bei Stornierung ab 10 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % bis 100 % Ausfallhonorar fällig.

11. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen Eigentum von FRANCECONTACT DRESDEN.

12. Gewerbliche Schutzrechte & Urheberrechte
FRANCECONTACT DRESDEN behält sich die Urheberrechte für seine Leistungen vor.

Der Auftraggeber haftet allein, sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Nutzungsrechte für die zur Bearbeitung oder zur Übersetzung eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber entbindet FRANCECONTACT DRESDEN von allen Ansprüchen Dritter aufgrund diesbezüglicher Rechtsverletzungen.

13. Gewährleistung & Haftungsbegrenzung
FRANCECONTACT DRESDEN haftet bei Vorsatz sowie Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber von FRANCECONTACT DRESDEN bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Leistung in der vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht den üblichen Qualitätsanforderungen entsprechend erbracht werden kann.

Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Reklamationen hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Nacherfüllung durch FRANCECONTACT DRESDEN hat Vorrang vor allen anderen Gewährleistungsansprüchen. Für die Nacherfüllung gemäß BGB hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

14. Aufbewahrung von Unterlagen
FRANCECONTACT DRESDEN behält sich vor, alle Dokumente zum Zwecke des Leistungsnachweises über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwei Jahre nach Abschluss eines Auftrags, in Kopie aufzubewahren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für schriftlich zu erbringende Leistungen ist der Sitz des Leistenden. Erfüllungsort für mündlich zu erbringende Dienstleistungen ist der mit dem Auftraggeber vereinbarte Ort.

16. Schriftformklausel
Die mündliche Absprache vertragswesentlicher Punkte ist unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen vertragswesentlicher Bedingungen bedürfen der Schriftform.

17. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung ersetzt.


Stand: November 2005

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